Fallstudie 1: Aus der Praxis der digitalen Ermittlungen
Reale Ermittlungsfälle aus der Praxis. Erfahren Sie, wie Bona Fides Detektei komplexe digitale Fälle erfolgreich aufklärt.
Fallstudie 1: Aus der Praxis der digitalen Ermittlungen
Zusammenfassung (TL;DR)
Echte Fälle zeigen, wie digitale Ermittlungen in der Praxis funktionieren. In dieser Fallstudie: Ein mittelständisches Softwareunternehmen verlor binnen Monaten drei Großkunden an einen neuen Konkurrenten – der exakt dieselben Produkte, Preise und Vertriebsstrategien nutzte. Der Verdacht: Ein Insider hatte vertrauliche Daten gestohlen. Bona Fides führte eine digitale Forensik durch, identifizierte den Täter, sicherte rechtsverwertbare Beweise und ermöglichte eine erfolgreiche Zivilklage. Resultat: 340.000€ Schadenersatz, einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten, Strafanzeige gegen den Ex-Mitarbeiter. Zeitrahmen: 28 Tage vom Auftrag bis zur Beweisvorlage.
Ein Softwareunternehmen aus München, 45 Mitarbeiter, spezialisiert auf B2B-CRM-Lösungen. Seit 8 Jahren stabil wachsend, plötzlich ein Einbruch: Drei Großkunden (zusammen 28% des Jahresumsatzes) kündigen binnen vier Monaten und wechseln zu einem neuen Konkurrenten. Der Geschäftsführer ist alarmiert – so etwas passiert nicht zufällig.
Er recherchiert den Konkurrenten: Eine neu gegründete GmbH, erst sechs Monate alt. Die Website sieht verdächtig bekannt aus. Die Produktbeschreibungen – fast identisch mit seinen eigenen. Die Preisstruktur – exakt dieselbe. Und dann der Schock: Der Geschäftsführer des Konkurrenten ist sein ehemaliger Vertriebsleiter, der vor sieben Monaten gekündigt hatte. "Neue berufliche Herausforderung" hatte er gesagt. Jetzt wird klar: Er hat ein Konkurrenzunternehmen aufgebaut – mit gestohlenen Unternehmensdaten.
Der Geschäftsführer kommt zu uns. Seine Frage: "Kann ich beweisen, dass er Daten gestohlen hat? Kann ich ihn stoppen? Kann ich Schadenersatz fordern?" Unsere Antwort: "Ja, wenn wir schnell handeln."
Datendiebstahl ist wie ein Bankraub in Zeitlupe. Der Täter nimmt nicht das Gebäude mit, sondern kopiert den Tresorinhalt – und es dauert Monate, bis jemand merkt, dass etwas fehlt.
Der Ermittlungsablauf
Tag 1-3: Eingrenzung des Verdachts
Wir beginnen mit einer OSINT-Analyse des Konkurrenzunternehmens. Die Website, LinkedIn-Profile der Mitarbeiter, Handelsregisterdaten, Geschäftsberichte. Wir identifizieren: Der Ex-Vertriebsleiter hat die GmbH vier Monate vor seiner Kündigung angemeldet – während er noch Angestellter war. Verstoß gegen Wettbewerbsverbots-Klausel.
Außerdem: Drei weitere ehemalige Mitarbeiter arbeiten jetzt dort. Alle aus dem Vertrieb. Alle mit Zugang zur Kundendatenbank. Der Verdacht erhärtet sich.
Tag 4-10: Digitale Forensik
Mit Zustimmung des Mandanten analysieren wir die IT-Systeme. Wir prüfen: USB-Zugriffslogs, E-Mail-Verkehr, Cloud-Upload-Aktivitäten, Zugriffe auf die CRM-Datenbank. Wir finden:
- 14 Tage vor der Kündigung: Massiver Datenexport aus der Kundendatenbank (2.847 Datensätze) auf USB-Stick
- E-Mail-Versand an private Gmail-Adresse: 23 vertrauliche Dokumente, darunter Preislisten, Vertragsvorlagen, Produktentwicklungs-Roadmaps
- Cloud-Upload: Gesamter Vertriebsordner (4,2 GB) auf privates Dropbox-Konto
Wir sichern alle Logs mit forensischen Tools: Hash-Werte, Zeitstempel, notarielle Beglaubigung. Diese Beweise sind gerichtsfest.
Tag 11-18: Beweisverdichtung und Schadensanalyse
Wir vergleichen die gestohlenen Daten mit den Produkten des Konkurrenten. Ergebnis: 89% Übereinstimmung bei Produktbeschreibungen, 100% bei Preisstrukturen, identische Vertragsformulierungen. Das ist kein Zufall, das ist Diebstahl geistigen Eigentums.
Wir analysieren den finanziellen Schaden: Die drei verlorenen Großkunden hatten einen Jahresumsatz von 520.000€ generiert. Die Kündigungen erfolgten alle innerhalb eines Monats nach Erstkontakt durch den Konkurrenten. Wir dokumentieren die Kausalität.
Tag 19-28: Rechtliche Schritte und Abschluss
Wir übergeben den 147-seitigen forensischen Bericht an den Mandanten und seine Anwälte. Drei rechtliche Schritte werden eingeleitet:
- Strafanzeige gegen den Ex-Mitarbeiter wegen Datendiebstahl (§ 202a StGB) und Geheimnisverrat (§ 17 UWG)
- Einstweilige Verfügung gegen das Konkurrenzunternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs
- Zivilklage auf Schadenersatz und Unterlassung
Das Ergebnis
- Strafverfahren: Der Ex-Mitarbeiter wurde wegen Datendiebstahls und Geheimnisverrats zu 18 Monaten Haft (auf Bewährung) und 25.000€ Geldstrafe verurteilt
- Einstweilige Verfügung: Das Konkurrenzunternehmen musste alle gestohlenen Materialien löschen, Website offline nehmen, Kunden kontaktieren
- Zivilklage: 340.000€ Schadenersatz (entgangener Gewinn), Unterlassungserklärung, Übernahme aller Anwalts- und Ermittlungskosten
- Geschäftliche Folgen: Zwei der drei Kunden kehrten zurück, der Konkurrent stellte den Betrieb ein
Was wir gelernt haben:
Schnelligkeit ist entscheidend. Hätte der Mandant sechs Monate gewartet, wären viele digitale Spuren gelöscht gewesen (automatische Log-Löschung nach 180 Tagen). Zudem: Rechtssichere Beweissicherung ist alles. Hätte er selbst "ermittelt" (E-Mails gelesen, USB-Sticks durchsucht), wären die Beweise möglicherweise nicht verwertbar gewesen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Wie lange dauern solche Ermittlungen typischerweise? A: Bei klarem Verdacht und guter Datenlage 3-5 Wochen. Bei komplexen internationalen Fällen 8-12 Wochen. Entscheidend ist, wie schnell Sie uns beauftragen – jeder Tag zählt.
F: Was hätte passieren können, wenn der Mandant selbst ermittelt hätte? A: Wenn er ohne rechtliche Grundlage E-Mails des Ex-Mitarbeiters gelesen oder dessen Computer durchsucht hätte, wären die Beweise möglicherweise nicht verwertbar gewesen. Zudem hätte er sich selbst strafbar machen können (Verletzung des Fernmeldegeheimnisses). Professionelle Ermittlungen wahren Rechtsstandards.
F: Kann man sich gegen solche Datendiebstähle schützen? A: Ja, durch: (1) Zugriffsrechte-Management (nicht jeder braucht Zugang zu allem), (2) USB-Port-Blockierung, (3) E-Mail-Monitoring (mit Betriebsvereinbarung), (4) Exit-Interviews und IT-Zugangssperrung bei Kündigungen, (5) Wettbewerbsverbots-Klauseln in Arbeitsverträgen. Wir beraten Unternehmen zu präventiven Maßnahmen.
F: Was kostet eine solche Ermittlung? A: In diesem Fall: 8.700€ für die Ermittlung, plus Anwaltskosten (ca. 12.000€). Resultat: 340.000€ Schadenersatz. ROI: 1:30. Selbst wenn nur ein Bruchteil der Kosten erstattet worden wäre – die Investition hätte sich gelohnt. Vor allem aber: Der Datendieb wurde gestoppt, bevor noch mehr Schaden entstand.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Fälle sind anonymisiert und aus Datenschutzgründen verfremdet. Für spezifische Fälle kontaktieren Sie bitte unsere Detektei.
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