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Personal & Arbeitsrecht

Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug und vorgetäuschter Krankheit

Eine Krankmeldung, die verdächtig gut zum abgelehnten Urlaubsantrag passt, kostet Sie Lohnfortzahlung, Vertretung und Betriebsfrieden. Wir klären, ob tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliegt – mit Beweisen, die vor dem Arbeitsgericht Bestand haben.

Fall vertraulich schildernSo läuft ein Mandat
  • Erste Einschätzung binnen 24 Stunden
  • NDA vor dem Erstgespräch
  • Bundesweit im Einsatz

Rahmen

Vorlaufzeit
Einsatzbereit in 24–48 h
Typischer Umfang
2–5 Observationstage
Abrechnung
Transparenter Tagessatz, Obergrenze vereinbar

Typischerweise beauftragt von

Personalleitung · Geschäftsführung · Arbeitsrechtskanzleien

Typische Anlässe

Kommt Ihnen eine dieser Situationen bekannt vor?

  • Krankmeldung direkt nach abgelehntem Urlaub, Abmahnung oder Konflikt
  • Auffällige Häufung an Brückentagen, Freitagen oder Montagen
  • Hinweise, dass die Person während der AU einer anderen Tätigkeit nachgeht
  • Nebentätigkeit oder Schwarzarbeit während der Lohnfortzahlung
  • Langzeiterkrankung mit widersprüchlichen Beobachtungen aus dem Team

Was Sie erhalten

Ergebnisse, mit denen Sie entscheiden können

  • Dokumentierte Tätigkeiten, die mit der attestierten Arbeitsunfähigkeit unvereinbar sind
  • Beweismittel, die den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern können
  • Grundlage für Abmahnung, Kündigung oder Rückforderung der Entgeltfortzahlung
  • Dokumentation von Anlass und Erforderlichkeit – Basis für den Kostenersatz

Vorgehen

Wie wir vorgehen

  1. 01

    Verdachtsprüfung vor dem Einsatz

    Wir prüfen zuerst, ob Ihr Anlass konkret genug ist. Ohne tragfähigen Verdacht raten wir ab – eine Observation ins Blaue hinein schadet Ihnen mehr, als sie nützt.

  2. 02

    Verhältnismäßige Observation

    Zeitlich und örtlich eng begrenzte Observation, ausschließlich im öffentlich einsehbaren Raum, dokumentiert mit lückenlosem Zeitprotokoll.

  3. 03

    Beweissicherung

    Foto- und Videomaterial mit Zeitstempel, Bewegungsprotokoll und Zeugenbereitschaft der eingesetzten Ermittler.

  4. 04

    Auswertung für das Arbeitsrecht

    Aufbereitung so, dass Ihre Kanzlei die Beobachtungen unmittelbar in Anhörung, Kündigungsschutzverfahren oder Rückforderung einbringen kann.

Deliverables

Das liegt am Ende auf Ihrem Tisch

  • Observationsbericht mit minutengenauem Ablaufprotokoll
  • Bild- und Videomaterial mit Zeitstempel
  • Zeugenaussage der eingesetzten Ermittler vor Gericht
  • Kostennachweis in der vom Arbeitsgericht erwarteten Form

Rechtlicher Rahmen

Wir ermitteln ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechts und dokumentieren jeden Schritt so, dass er einer Prüfung standhält. Die Bewertung der Verwertbarkeit im konkreten Verfahren obliegt Ihrer Rechtsvertretung – diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Lohnfortzahlungsbetrug: Was Mandanten vorab wissen wollen

Ist die Observation eines krankgemeldeten Mitarbeiters überhaupt erlaubt?+
Sie ist zulässig, wenn ein konkreter, durch Tatsachen begründeter Verdacht besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ist, also kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Der bloße Ärger über eine Krankmeldung reicht nicht. Wir dokumentieren den Anlass deshalb vor dem Einsatz und begrenzen Umfang und Dauer strikt – das ist zugleich die Voraussetzung für den späteren Kostenersatz.
Was kostet der Einsatz – und rechnet sich das?+
Ein Observationstag bewegt sich im niedrigen vierstelligen Bereich. Dem stehen Entgeltfortzahlung, Sozialabgaben, Vertretungskosten und Produktivitätsverlust gegenüber, die bei mehrwöchigen Fällen schnell ein Vielfaches erreichen. Bei bestätigtem Verdacht sind die notwendigen Kosten zudem grundsätzlich erstattungsfähig. Sie erhalten vorab eine Aufwandsschätzung mit Obergrenze.
Wie schnell können Sie beginnen?+
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Auftragserteilung. Bei laufenden Krankmeldungen zählt Zeit – melden Sie sich deshalb früh, auch wenn der Sachverhalt noch nicht vollständig ist.
Kann der Mitarbeiter uns wegen der Observation verklagen?+
Bei unverhältnismäßiger oder anlassloser Überwachung drohen Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung. Genau deshalb prüfen wir die Verhältnismäßigkeit vor dem Einsatz, halten sie schriftlich fest und lehnen Aufträge ab, die diese Schwelle nicht erreichen.

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